Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Grundlage jedes rechtsgeschäftes, und sollten daher vor Abschluss gelesen werden!

  1. Unsere Mitteilungen – wie Exposés, Nachweis – oder Vermittlungstätigkeiten – sind vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt und nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber sie ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
  1. Domaschke-Immobilien darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
  1. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, verjähren dessen Schadensersatzansprüche in drei Jahren von deren Entstehung an, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrages.
  1. Domaschke-Immobilien ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten.
  1. Die Provision ist verdient und fällig nach Vertragsabschluss. Die Abrechnung erfolgt aufgrund des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrags bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt). Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebots.
  1. Der Auftraggeber (Eigentümer) erteilt hiermit Domaschke-Immobilien die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
  1. Ist dem Auftraggeber die ihm nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich Domaschke-Immobilien mitzuteilen und zu beweisen. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss vorzulegen. Domaschke-Immobilien ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.
  1. Mündlich getroffene Nebenabreden bedürfen zur rechtlichen Wirksamkeit immer und ohne Ausnahme der schriftlichen Bestätigung von Domaschke-Immobilien.
  1. Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
  1. Erfüllungsort ist Stolpen und der Gerichtsstand ist Pirna.
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